Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
      Tätigkeit

Kurzbeschrieb

    Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Das Verwaltungsgericht ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Fürsorgewesen, Gesundheitswesen, Submissionswesen, Ausländerrecht, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, Polizeirecht.

    Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts.


Rechtsgrundlagen

Rechenschaftsbericht der Vorjahre

    Geschäftsbericht / Statistiken:

    Urteilsauszüge:


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Letzte Änderung: 15.06.2011